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Gasumlage 2022 als Mieter

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  • Gasumlage 2022 als Mieter

    Hallo zusammen,

    aktuell bin ich mit etwas unsicher bei dem Thema und daher habe eine Frage/Vermutung/Anregung wie auch immer zur "Gasumlage" als Mieter, im Fall, wenn man Nebenkosten an den Vermieter zahlt.

    Ich habe es so verstanden, dass man als Mieter im Dezember kein Gas zahlen muss, sondern der Staat diesen Abschlag, über den Vermiter, übernimmt. (verstehe ich nicht) Zahlen muss man dannaber natürlich den tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Ich würde jetzt den tatsächliches Jahres-Gasverbrauch des letztem Jahres nehmen und Preis des letzten Jahres durch 12 Teilen. Und diesen Zwölftel-Betrag von meiner Dezember-Miete abziehen. Meinem Vermieter würde ich die dazugehörige Ableitung des Betrags und die Mitteilung über die Kürzung als Einschreiben-Einwurf zukommen lassen, um mich abzusichern. eMails zählen im Gerichtsfall (immer noch) nicht.

    Habe ich das vorgehen richtig verstande und wie macht ihr das?

    Auszug aus dem angehängten Arikel meines Vermieters:

    Das dürfte aber nicht allen klar sein: „Ob die Menschen verstehen, dass sie im Dezember nichts für Gas bezahlen müssen, aber ihnen hinterher der tatsächliche Verbrauch berechnet wird, ist offen“, sagte Sebastian Dullien, Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), gegenüber dem Handelsblatt. Wer also im Winter mit dem Gedanken „Der Staat zahlt ja eh“ die Heizung aufdreht, bleibt auf den Extrakosten sitzen. Vermietende sollten ihre Mieter:innen am besten noch einmal auf diese Besonderheit hinweisen.
    [the hatches are open!]

  • #2
    Das ist korrekt. Es handelt sich nicht um eine Gaspreis-Bremse, sondern um eine Gas-Rechnungsbremse. Dass heißt, man muss diesen Winter erst einmal keine Rechnung zahlen und die wird quasi pauschal vom Staat übernommen. Sobald dann aber der reelle Verbrauch feststeht - mich dünkt sehr sehr sehr pünktlich zum 15. April 2023 - werden die Gasverbraucher die Umlage zahlen müssen.

    Aaaaaaaaaaber die Preise steigen ja derzeit weiter . . . Vielleicht ist auch die Pauschale dann ein wenig zu niedrig angesetzt . . . Vielleicht runden die Behörden dann im Frühjahr ordentlich auf . . . und dann kann es erst extrem teuer werden. Derzeit arbeitet die Bundesregierung ziemlich kräftig daraufhin. Es gibt Pläne für eine rückwirkende Steuer auf den Kauf von Silber und Gold und die Abschöpfung von Gewinnen aus der Landwirtschaft aus den letzten fünf Jahren.

    Man gebe sich einmal die Dreistigkeit der Regierung: die Regierung löst die Krise mit ihren Sanktionen aus, das Gas wird knapp. Die Regierung und die Unternehmen besorgen kein Gas, machen ihre Arbeit nicht und die Verbraucher sollen nun trotzdem dafür zahlen.
    "Kommt Geister, die ihr lauscht auf Mordgedanken . . . und entweiht mich!" - MacBeth

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    • chris.p.bacon
      chris.p.bacon kommentierte
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      Danke für die Infos - wird hier langsam wie in Venezuela. Dann verreche ich das so und schau, was mein Vermieter macht.

      Was ist den am 15. April 2023?

    • Fiend For Life
      Fiend For Life kommentierte
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      Dann werden - so das "Macht"-Wort von Scholz - unsere letzten drei Kernkraftwerke endgültig abgeschaltet. ;)

  • #3
    heute morgen hab ich im Radio gehört dass noch nicht sicher ist ob man erst in Vorkasse treten soll und dann den Abschlag für Dezember vom Energieversorger erstattet kriegt oder man gar nicht zahlen muss und der Energieversorger klärt es mit dem Staat. Das muss noch entschieden werden.

    Auch das mit 1/12 ist noch nicht Sicher. Gerüchte besagen dass man sich den Monatsverbrauch September nimmt und daher den Abschlag für Dezember ableitet um so auch dafür zu sorgen wenig zu verbrauchen. Verbraucht man mehr muss man auch wieder zahlen

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    • Ray
      Ray kommentierte
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      Macht ja auch echt Sinn, denn im September haben wir ja alle sehr viel geheizt?!

    • Sawasdee1983
      Sawasdee1983 kommentierte
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      Ray mehr als im Oktober ;-)

    • Sheldon Oberon
      Sheldon Oberon kommentierte
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      Am Ende zahlen wir eh fett drauf, aber Hauptsache man spielt erst mit Putin Monopolstellung aufbauen, der schon vor Jahren die Krim angriff, um dann überraschend festzustellen, dass der gar nicht so freundlich ist und nicht happy ist wenn man ihn Sanktionen aufdrückt.

  • #4
    Hier ist ein Auszug aus dem Beschluss von Gestern

    Weitergabe von Vermietern an Mieter und von Gemeinschaften der Wohnungsei-gentümer an Wohnungseigentümer:
    Die Entlastung des Vermieters wird an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben, diejenige der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Woh-nungseigentümer mit der Jahresabrechnung für 2022.
    Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leis-ten, werden im Dezember 2022 von Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit. Sie werden damit so gestellt wie Mieter, deren Abschläge im Jahr 2022 nicht erhöht wor-den sind. Bei Neuverträgen kann davon ausgegangen werden, dass bereits an die der-zeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart werden. Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgeleg-ten Höhe befreit.
    Mit anderen Worten: Nur die Erhöhung die es im Jahr 2022 gab muss man nicht bezahlen. Den Abschlag an sich aber schon. Sprich man spart sich Differenz zwischen Normalen alten Abschlag und neuen Abschlag und somit nicht den kompletten Abschlag

    bei Neuverträgen wird es sich hier nur um eine Pauschale handeln die man erstatten kriegt, auch hier nicht den kompletten Abschlag

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    • chris.p.bacon
      chris.p.bacon kommentierte
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      Also mache ich nicht einfach nichts und zahle normal weiter. Mein Abschlag wurde nicht erhöht
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